Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme? Ich verteidige Sie sofort.

Straf­verteidiger in Kiel

Eine Vorladung, eine Hausdurchsuchung, eine Festnahme – die nächsten Stunden entscheiden. Als Fachanwalt für Strafrecht in Kiel stehe ich Ihnen sofort zur Seite: erfahren, erreichbar, ohne Wenn und Aber.

Philipp Marquort

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Strafrecht – über 20 Jahre Straf­verteidigung
24/7 erreichbar – auch in akuten Notfällen
Tätig in Kiel, Flensburg, Lübeck, Itzehoe und ganz Schleswig-Holstein

Warum Rechts­anwalts­kanzlei Marquort?

Haben Sie gerade eine Vorladung bekommen und wissen nicht, was das bedeutet? Oder läuft gerade eine Durchsuchung in Ihrer Wohnung oder Ihrem Betrieb ab? Dann sind Sie hier genau richtig. Ein strafrechtlicher Vorwurf trifft Menschen unvorbereitet – und die erste Reaktion ist oft die gefährlichste. Wer in dieser Situation voreilig redet, Aussagen macht oder Fragen der Polizei beantwortet, schadet sich meist selbst. Was Sie jetzt brauchen, ist jemanden, der die Spielregeln kennt und sie konsequent für Sie anwendet. Ich verteidige Mandanten in Kiel und Schleswig-Holstein seit über 20 Jahren – vorurteilsfrei, hartnäckig und mit vollem Einsatz, unabhängig vom Vorwurf. Als Fachanwalt für Strafrecht kenne ich die Staatsanwaltschaft Kiel, die Gerichte in Flensburg, Lübeck und Itzehoe sowie die prozessualen Möglichkeiten, die Ihnen zustehen. Mein vorrangiges Ziel ist immer die Einstellung des Verfahrens – am besten bevor es überhaupt zur Anklage kommt. Je früher Sie mich einschalten, desto größer ist der Spielraum.

Leistungen im Strafrecht in Kiel und Umgebung

Verkehrs­straf­recht
Im Verkehrsstrafrecht geht es selten nur um den Führerschein – es geht um Ihre Mobilität, Ihren Beruf und oft um eine Vorstrafe im Bundeszentralregister. Ob Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB, Fahrerflucht nach § 142 StGB, fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr oder der Vorwurf eines illegalen Kraftfahrzeugrennens nach § 315d StGB – ich kenne die Schwachstellen in der Beweisführung der Ermittlungsbehörden. Ich überprüfe Messverfahren, Observationsprotokolle und Zeugenaussagen systematisch. Sachverständige für Verkehrsrekonstruktion stehen mir für methodenkritische Gutachten zur Verfügung.
Vom Konsumenten mit wenigen Gramm bis zum Importverfahren mit mehreren Kilogramm – ich habe die gesamte Bandbreite des BtMG-Rechts bereits verteidigt. Die Fragen meiner Mandanten sind fast immer dieselben: Komme ich in Untersuchungshaft? Erscheint das im Führungszeugnis? Kann das Verfahren noch eingestellt werden? Mein Ansatz: konsequentes Schweigen bis zur vollständigen Akteneinsicht, dann eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie auf Basis der tatsächlichen Beweislage. Ziel ist die Einstellung vor Anklage – das gelingt häufiger als viele denken, wenn man frühzeitig einschaltet.
Der Vorwurf eines Sexualdelikts hat eine zerstörerische Wirkung – auf das soziale Umfeld, den Beruf, die Familie – oft noch bevor ein Urteil gesprochen wurde. Diskrete, erfahrene Verteidigung ist hier keine Kür, sondern Pflicht. Ich verteidige bei Vergewaltigungsvorwürfen, sexuellen Übergriffen, Belästigung sowie bei Vorwürfen im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie. Auch im Sexualstrafrecht gilt: Schweigen schützt. Kein Wort gegenüber der Polizei, bevor Sie mit mir gesprochen haben. Absolute Diskretion ist für mich selbstverständlich.
Für Unternehmer und Führungskräfte ist ein strafrechtlicher Vorwurf eine doppelte Bedrohung: persönliche Freiheit und unternehmerische Zukunft stehen auf dem Spiel. Ob Betriebsprüfung, Durchsuchung des Büros oder Vorladung wegen Steuerhinterziehung – ich kenne die wirtschaftlichen Abläufe, die hinter solchen Verfahren stecken. Meine Tätigkeit als Prokurist einer Softwarefirma vor dem Studium gibt mir ein fundiertes Verständnis unternehmerischer Entscheidungsprozesse, das ich in die Verteidigungsstrategie einbringe. Ich arbeite eng mit Steuerberatern und Zivilkanzleien zusammen.
Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge – diese Verfahren erfordern maximale Sorgfalt, forensische Kenntnisse und ein belastbares Sachverständigennetzwerk. Ich habe eine Vielzahl von Schwurgerichtsverfahren geführt und arbeite regelmäßig mit Rechtsmedizinern, DNA-Sachverständigen und Experten für Unfallrekonstruktion zusammen. Ich behalte auch dann den kühlen Kopf, wenn meine Mandanten – verständlicherweise – nicht mehr können.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Sofort­kontakt

Rufen Sie an, schreiben Sie oder nutzen Sie das Kontaktformular – auch nachts oder am Wochenende. Über die 24/7-Notfallbereitschaft erhalten Sie sofortige telefonische Orientierung. Das Wichtigste zuerst: Schweigen Sie, bis wir gesprochen haben.

Akten­einsicht und Strategie

Nach Mandatierung beantrage ich umgehend Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Erst auf Basis der vollständigen Ermittlungsakte entwickle ich eine konkrete, auf Ihre Situation zugeschnittene Verteidigungsstrategie – inklusive Schutzschrift, wenn nötig.

Konsequente Verteidigung bis zum Ergebnis

Ich begleite Sie durch alle Instanzen – Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Berufung, Revision. Mein Ziel: Einstellung vor Anklage, Freispruch in der Verhandlung. Und immer: das bestmögliche Ergebnis für Sie.

Meine Expertise als Straf­verteidiger in Kiel

Ich bin Philipp Marquort – Fachanwalt für Strafrecht und seit über 20 Jahren als Strafverteidiger in Kiel tätig. Was das in der Praxis bedeutet: Ich war dabei, als meine Mandanten morgens um 6 Uhr von einer Hausdurchsuchung überrascht wurden. Ich habe Haftprüfungen geführt, Haftbefehle abgewendet und Verfahren eingestellt, die ohne frühzeitige Verteidigung zu Verurteilungen geführt hätten.

Ich verteidige Menschen – nicht Akten. Unabhängig davon, was der Vorwurf ist. Ob jemand mit wenigen Gramm Cannabis aufgegriffen wurde, ob ein Geschäftsführer einer GmbH wegen Steuerhinterziehung im siebenstelligen Bereich angeklagt ist, oder ob ein Mandant vor dem Schwurgericht wegen Totschlags steht – mein Anspruch ist immer derselbe: hartnäckige, konsequente, strategische Verteidigung.

Ich bilde mich ständig fort – in Rechtsmedizin, DNA-Forensik, Telekommunikationsüberwachung und der Auswertung digitaler Beweismittel. Denn moderne Strafverfahren werden zunehmend durch technische Beweismittel entschieden. Wer diese nicht versteht, kann sie nicht angreifen.

Ich bin tätig vor dem Landgericht Kiel, der Staatsanwaltschaft Kiel, dem Amtsgericht Kiel sowie vor Gerichten in Flensburg, Lübeck und Itzehoe. Bundesweite Vertretung ist per Videokonferenz und persönlichem Erscheinen möglich.

Lokale Erfolgs­faktoren

Wer in Schleswig-Holstein mit dem Strafrecht in Berührung kommt, braucht keinen Anwalt aus dem Internet – er braucht jemanden, der die Strukturen vor Ort kennt. Lokale Erfahrung ist im Strafrecht kein Bonus, sie ist ein handfester strategischer Vorteil.

Häufige Fragen

Was soll ich tun, wenn ich eine Vorladung von der Polizei erhalte?
Schweigen Sie – bis Sie mit mir gesprochen haben. Eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung verpflichtet Sie nicht zur Aussage. Rufen Sie mich sofort an. Ich sichere Ihr Schweigerecht ab und beantrage Akteneinsicht, bevor irgendeine Aussage gemacht wird.
Öffnen Sie die Tür, leisten Sie keinen Widerstand – aber machen Sie keine Aussagen. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss und rufen Sie sofort meine Notfallnummer an. Die ersten Stunden sind entscheidend.
Ja. Ich übernehme Mandate im gesamten Land Schleswig-Holstein – vor allen zuständigen Amts- und Landgerichten sowie bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften.
Die Kosten für eine gute Strafverteidigung belaufen sich zwischen 1.500,00 € – 4.000,00 € im Ermittlungsverfahren. Im großen Wirtschaftsstrafverfahren können die Rechtsanwaltsgebühren noch höher ausfallen. In einigen Fällen übernimmt eine Rechtschutzversicherung die Kosten ihrer Verteidigung. Klären Sie dies im Vorfeld mit ihrer Rechtschutzversicherung. Rechtsanwalt Marquort kann ihnen dabei helfen. Rechtsanwalt Marquort schließt mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung ab. Im Erstgespräch erhalten Sie eine transparente Einschätzung der zu erwartenden Kosten.
So früh wie möglich – idealerweise beim ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden. Je früher Sie mich beauftragen, desto mehr Handlungsmöglichkeiten habe ich. Viele Verfahren, die später schwer zu gewinnen sind, lassen sich früh problemlos einstellen.
Das ist keine optimale Ausgangslage, aber keine hoffnungslose. Schweigen Sie ab sofort und kontaktieren Sie mich. Ich prüfe, was bereits gesagt wurde, und beziehe das in die Verteidigungsstrategie ein.
Eine Einstellung nach Anklageerhebung ist möglich – etwa nach § 153a StPO gegen Geldauflage oder im Zwischenverfahren. Der Spielraum ist nach Anklageerhebung kleiner, aber nicht null. Je früher Sie handeln, desto besser.
In dringenden Fällen sind kurzfristige Termine möglich. Das Büro ist montags bis freitags von 9–13 Uhr sowie Montags, Dienstags und Freitags von 15–17 Uhr erreichbar. Für Notfälle steht eine 24/7-Bereitschaft zur Verfügung.
Das hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Einstellungen nach § 153 oder § 153a StPO führen in der Regel zu keinem Eintrag. Bei Verurteilungen richtet sich die Eintragungspflicht nach dem Bundeszentralregistergesetz. Ich erkläre Ihnen im Erstgespräch genau, was in Ihrem Fall zu erwarten ist.
Ja. Beratung und Verteidigung sind auch per Videokonferenz möglich – für Mandanten aus Hamburg, Berlin oder anderen Bundesländern, die Verfahren in Schleswig-Holstein haben oder bundesweite Vertretung benötigen.

Für Ihren Fall gelten möglicherweise wichtige Fristen.

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